Beschlussvorlage - 2010/MC/177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung Wasserturm in Wohnnutzung in der Gemarkung Malchin, Flur 35 auf dem Flurstück 1/5 wird  nur mit der Auflage erteilt , dass durch den Bauherren lärmschutztechnische Maßnahmen zum Selbstschutz Berücksichtigung finden.  Nutzungskonflikte sind sonst auf Grund der vorhandenen Gewerbe sowie der Bahn vorprogrammiert .

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

§36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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