Beschlussvorlage - 2024/MC/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegenden 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührensatzung) der Stadt Malchin wird die Zustimmung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß der Landesverordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 8.Juli 2010 (GVOBl. M-V 2010, S.408) sind die Kommunen ermächtigt, Parkgebührenordnungen im eigenen Wirkungskreis zu erlassen.

 

Durch die Neugestaltung des Parkplatzes in der Karl-Dressel-Straße im Jahr 2019 muss der dort neu aufgestellte Parkscheinautomat als Standort formell in der Satzung ergänzt werden.

Die Parkscheinautomaten in der Schweriner Straße, Wargentiner Straße und hinter dem Rathaus werden durch nach erfolgter Ausschreibung demontiert.

Die genannten Automaten sind 2008 produziert worden und nftige Wartungs- und Reparaturarbeiten sind nach Auskunft des Aufstellers zu aufwendig, kostenintensiv oder nicht mehr möglich, aufgrund fehlender Ersatzteile.

 

In der Schweriner und Wargentiner Straße werden als Ausgleichmaßnahme neue Verkehrsschilder mit einer zulässigen Parkdauer von 2 Stunden mit Parkscheibe angeschafft und aufgestellt.

Hinter dem Rathaus werden Parkplätze für städtische Mitarbeiter, die sich in Bereitschaft der freiwilligen Feuerwehr befinden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2022  Schweriner Str Wargentiner Str RHckseite

Einnahmen 0,00 €   157,06 €  978,77 €

Ausgaben -   -   1.500,00 €

 

2023  Schweriner Str Wargentiner Str RHckseite

Einnahmen 0,00 €   458,40 €  1.526,25 €

Ausgaben -   1.000,00 €  -

 

2024  Schweriner Str Wargentiner Str RH ckseite

Einnahmen 0,00 €   7,20 €   980,15 €

Ausgaben -   -   -

 

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Anlagen

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