Beschlussvorlage - 2024/FAU/025
Grunddaten
- Betreff:
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Aufgabenübertragung nach § 127 Abs.4 KV MV- Anlagerichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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01.10.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In § 56 Absatz 2 Sätze 2 und 3 KV M-V werden im Vergleich zur vorherigen
Bestimmung der Vorrang der Sicherheit von Geldanlagen gegenüber der Ertragserzielung stärker herausgestellt.
Des Weiteren ist der Erlass einer von der Gemeindevertretung zu beschließenden Anlagerichtlinie und deren Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde verbindlich vorgegeben.
Auch im Verhältnis Amt/amtsangehörige Gemeinde ist die amtsangehörige Gemeinde für den Beschluss der Anlagerichtlinie zuständig. Es ist jedoch die Möglichkeit gegeben, dass amtsangehörige Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich entscheiden, den Erlass der Anlagerichtlinie gemeinsam auf das Amt zu übertragen (§ 127 Absatz 4 KV M-V) und das Amt überträgt dies auf die geschäftsführende Gemeinde. Dies ist sinnvoll, um den Gegebenheiten der sogenannten Einheitskasse gerecht zu werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,9 kB
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