Beschlussvorlage - 2024/GIE/028
Grunddaten
- Betreff:
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Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme eines Kredites für Investitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Herr A. Vonthien
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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16.07.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 i. V. m. § 52 Kommunalverfassung
Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.12.2023 wurde der Gemeinde Gielow eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 155.500 EUR gewährt. Der Kredit dient zur Absicherung der Maßnahme „Hainholzstraße“.
Im vergangenen Jahr war die Baumaßnahme noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Aufnahme des Kredites notwendig war. Nachdem die Maßnahme jetzt abgeschlossen ist, soll der Kredit aufgenommen werden.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Gielow trifft die Gemeindevertretung die Auftrags-vergabe für die Neuaufnahme von Krediten ab einer Höhe von 100.001 EUR. Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah erfolgen.
