Beschlussvorlage - 2024/GIE/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister, einen Kredit für Investitionen in Höhe von 155.500 EUR nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 i. V. m. § 52 Kommunalverfassung

 

Mit der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.12.2023 wurde der Gemeinde Gielow eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 155.500 EUR gewährt. Der Kredit dient zur Absicherung der Maßnahme „Hainholzstraße“.

 

Im vergangenen Jahr war die Baumaßnahme noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Aufnahme des Kredites notwendig war. Nachdem die Maßnahme jetzt abgeschlossen ist, soll der Kredit aufgenommen werden.

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Gielow trifft die Gemeindevertretung die Auftrags-vergabe für die Neuaufnahme von Krediten ab einer Höhe von 100.001 EUR. Um bessere Konditionen zu erzielen, ist eine taggleiche Entscheidung nach erfolgter Ausschreibung notwendig. Die Aufnahme des Kredites soll zeitnah erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

Fin.-HH

(investiv)

einmalig

laufend

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

6.1.2.00/0201.692530

155.500,00 €

 

x

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Aufwendungen für Zins- und Tilgungsleistungen ergeben sich anhand des angebotenen Zinssatzes.

 

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