Informationsvorlage - 2024/GIE/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

r den Amtsausschuss Malchin am Kummerower See wird folgendes weiteres Mitglied und stellvertretendes Mitglied nach Losverfahren bestimmt:

 

Mitglied:   __________________ 

 

Stellvertretendes Mitglied: __________________

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 132 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern.

 

Auf Grundlage der Regelungen des § 132 Abs.2 KV M-V kann die Gemeinde Gielow in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl neben dem Bürgermeister ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss des Amtes Malchin am Kummerower See entsenden.

 

Die Besetzung der Gremien erfolgt nach § 32a KV M-V i.V.m. § 132 Abs.3 KV M-V.
Dort heißt es:
„…In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden ist das Mandat des Bürgermeisters als Mitglied des Amtsausschusses auf die Zahl der Sitze anzurechnen, die derjenigen Fraktion oder Zählgemeinschaft zugeteilt wurden, der sie oder er angehört….“

 

Somit ist für die Benennung des weiteren Mitglieds des Amtsausschusses ein Losentscheid zwischen der CDU- Fraktion und der Fraktion Freunde der Vereine erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung.

 

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