Beschlussvorlage - 2024/GIE/017
Grunddaten
- Betreff:
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Vertretung der Gemeinde Gielow im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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16.07.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Amtsleiterin für Zentrale Dienste und Finanzen, Frau Manuela Rißer, mit der Vertretung der Gemeinde Gielow in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG in der aktuellen Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Gielow ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG. Dieser Zweckverband hat sich 1995 gebildet; er hat gegenwärtig 239 Mitglieder.
Gemäß § 156 Abs.2 KV M-V wird die Gemeinde vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten.
Auf Grundlage einer entsprechenden Beschlussfassung können sich die Städte und Gemeinden im Falle der Abwesenheit des Bürgermeisters oder eines seiner Stellvertreter auch vom Leitenden Verwaltungsbeamten oder eines Mitglieds der Verwaltungsleitung vertreten lassen.
Nach Diskussion in der Bürgermeisterberatung am 16.10.2019 wurde die einstimmige Empfehlung gegeben, dass die ohnehin für Beteiligungen zuständige Amtsleiterin für Zentrale Dienste und Finanzen, Frau Manuela Rißer, die Vertretungsvollmacht erhalten soll.
Dies soll, da es sich bewährt hat, für die neue Legislaturperiode fortgeführt werden.
Die Gemeinde Gielow hält einen Aktienanteil von 23.541 vor. Diese haben einen Bilanzwert von 48.992,89 € (zum 31.12.2022).
Die jährlichen Dividenden, die nach Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes ausgeschüttet werden, fließen dem gemeindlichen Haushalt als laufende Einnahmen (Ertrag und Einzahlung) zu.
