Informationsvorlage - 2024/KU/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

 

Der Bauausschuss der Seegemeinde Kummerow hat folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder:

 

Mitglied                    Stellv. Mitglied 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:
Die Besetzung der Gremien erfolgt nach § 32a KV M-V i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Seegemeinde Kummerow. Es erfolgt keine Wahl mehr.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder des Bauausschusses erhalten für ihre Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung.
Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt bzw. werden im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt.

 

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