Beschlussvorlage - 2024/KU/028
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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08.07.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Ist durch die unmittelbare Wahl der Bürger keine neue Bürgermeisterin bzw. kein neuer Bürgermeister gewählt worden und hat der Wahlausschuss dies festgestellt, so wird ein neuer Amtsinhaber durch die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt. (§ 67 Abs.4 Satz 2 LKWG)
Der Wahlausschuss hat am 11.06.2024 festgestellt, dass die Kandidatin nicht gewählt wurde.
Insofern erfolgt nunmehr die Wahl des Bürgermeisters aus der Mitte der Gemeindevertretung.
Die Wahl erfolgt nach den Regelungen des § 40 Abs.1 Satz 2 und 3 KV M-V:
„….gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller Stimmen aller Gemeindevertreter erhält….“
Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
