Beschlussvorlage - 2024/MC/072
Grunddaten
- Betreff:
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Vertretung der Stadt Malchin im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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10.07.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung bevollmächtigt die Amtsleiterin für Zentrale Dienste und Finanzen, Frau Manuela Rißer, mit der Vertretung der Stadt Malchin in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der E.DIS AG in der aktuellen Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Malchin ist Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG. Dieser Zweckverband hat sich 1995 gebildet; er hat gegenwärtig 239 Mitglieder.
Gemäß § 156 Abs.2 KV M-V wird die Stadt vom Bürgermeister in der Verbandsversammlung vertreten.
Auf Grundlage einer entsprechenden Beschlussfassung können sich die Städte und Gemeinden im Falle der Abwesenheit des Bürgermeisters oder eines seiner Stellvertreter auch vom Leitenden Verwaltungsbeamten oder eines Mitglieds der Verwaltungsleitung vertreten lassen.
Nach Diskussion in der Bürgermeisterberatung am 16.10.2019 wurde die einstimmige Empfehlung gegeben, dass die ohnehin für Beteiligungen zuständige Amtsleiterin für Zentrale Dienste und Finanzen, Frau Manuela Rißer, die Vertretungsvollmacht erhalten soll.
Dies soll, da es sich bewährt hat, für die neue Legislaturperiode fortgeführt werden.
Die Stadt Malchin hält einen Aktienanteil von 132.410 vor. Diese haben einen Bilanzwert von 275.566,63 €.
Die jährlichen Dividenden, die nach Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes, ausgeschüttet werden, fließen dem städtischen Haushalt als laufende Einnahmen (Ertrag und Einzahlung) zu.
