Beschlussvorlage - 2024/MC/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zur Bürgervorsteherin wird Frau Dr. Kerstin Mahnke gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung wird gemäß § 28 Abs. 4 KV M-V durch eine gewählte Vorsitzende bzw. einen gewählten Vorsitzenden vertreten.

Nach § 3 Abs.2 der Hauptsatzung der Stadt Malchin führt die Vorsitzende der Stadtvertretung die Bezeichnung „rgervorsteherin“. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Bürgervorsteherin erhält eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelungen der Hauptsatzung.

Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt bzw. werden im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt.

 

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