Informationsvorlage - 2024/NK/034
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung des weiteren Mitglieds im Amtsausschuss des Amtes Malchin am Kummerower See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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27.06.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 132 KV M-V besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern.
Auf Grundlage der Regelungen des § 132 Abs.2 KV M-V kann die Stadt Neukalen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ein weiteres Mitglied in den Amtsausschuss des Amtes Malchin am Kummerower See entsenden.
Die Besetzung der Gremien erfolgt nach § 32a KV M-V i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Peenestadt Neukalen. Es erfolgt keine Wahl mehr.
