Beschlussvorlage - 2024/MC/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Stadt Malchin lt. Anlage wird beschlossen.
Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 07.09.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.12.2022 außer Kraft.
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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 24.04.2024 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts durch den Landtag Mecklenburg- Vorpommern beschlossen. Das Gesetz ist am 09.06.2024 in Kraft getreten.

 

Das Gesetz beinhaltet wesentliche Änderungen z.B. bezüglich der Besetzung von Gremien (Zuteilungs- und Benennungsverfahren), der Verantwortlichkeiten der Gemeinde-vertretungen, der Übertragung von Sitzungen der Stadt- und Gemeindevertretungen in Bild und Ton, etc.

Insbesondere das nunmehr geltende Zuteilungs- und Benennungsverfahren (§ 32 a KV M-V) macht die Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.
 

Außerdem trat zum 01.06.2024 auch die 1. Verordnung zur Änderung der Entschädigungs-verordnung in Kraft. Auf dieser Basis wurden ebenfalls Änderungen in der Hauptsatzung vollzogen.
In der vorliegenden Hauptsatzung wurden die jeweiligen Höchstsätze angewandt- mit Ausnahme der Entschädigungen für die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen, weil die Regelungen in der Entschädigungsverordnung auf Ortsteile in einer Größenordnung von bis zu 5.000 Einwohnern abstellen. Anstelle der möglichen 180 € je Monat wurden in der vorliegenden Satzung 90 € fixiert.

Darüber hinaus wurden auch Entschädigungszahlungen für die Vorsitzenden der Beiräte in Höhe von monatlich 25 vorgesehen.

   
Mit dieser Hauptsatzung sollen die Aufgaben zur Verwirklichung der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung von Mann und Frau auf den Schul- und Sozialausschuss übertragen werden.
 

Darüber hinaus soll ein Seniorenbeirat sowie ein Kinder- und Jugendbeirat etabliert werden. 


Grundlage der nunmehr vorliegenden Hauptsatzung ist das Muster des Städte- und Gemeindetages in der nunmehr 2. korrigierten Fassung.

 

Die wesentlichen Veränderungen wurden mit den Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertretern am 26.06.2024 besprochen.

Darüber hinaus erfolgten nochmals Anpassungen der Hauptsatzung auf Grundlage der Regelungen des Einführungserlasses zur Änderung der Kommunalverfassung.
Dieser Einführungserlass datiert vom 28.06.2024.
 

Aufgrund verschiedener Diskussionsbedarfe in den Fraktionen erfolgte keine Entscheidungsvorlage zur konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die zu zahlenden funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen sind im rechtskräftigen Haushalt veranschlagt. Die geschätzten Mehraufwendungen von ca. 5.000 € werden im Wege der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben durch Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gedeckt.

 

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Anlagen

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