Beschlussvorlage - 2024/MC/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Arno Harpeng gewählt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im § 40 Abs.1 KV M-V heißt es: „Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten….“

 

§ 40 Abs.3 KV M-V regelt, dass in hauptamtlich verwalteten Gemeinden die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten erfolgt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Stellvertreter des Bürgermeisters werden für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte berufen und erhalten eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung gemäß § 8 Abs.2 der Hauptsatzung.

 

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