Beschlussvorlage - 2024/GIE/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeindevertretung stimmt der 1. Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung entsprchend der beiliegenden Anlagenr die Gemeinde Gielow zu.

Sobald die Fortschreibung der BBP abgeschlossen ist, sollen durch die Verwaltung entsprechende Fördermittel zur Beschaffung eines TLF3000 beantragt werden.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) sind die Gemeinden verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung (BBP) zu erstellen und auf dieser Basis eine für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Die Gemeinden des Amtes Malchin am Kummerower See, haben durch Beschluss einen gemeinsamen BBP aufgestellt. Hierbei wurden die Vorgaben des BrSchG M-V und die Hinweise aus den Mitgliedsgemeinden berücksichtigt. Die LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH erstellte schließlich den BBP. Die aktuelle Fassung des BBP des Amtes Malchin am Kummerower See wurde am 27.02.2019, nach Zustimmung aller Gemeindevertretungen, im Amtsausschuss beschlossen. Nach fünf Jahren ist es nun an der Zeit, die Planung zu aktualisieren und anzupassen. Wesentliche Änderungen beim Gefahrenpotential hat es seit der Erstellung nicht gegeben. Die Fortschreibung des BBP beschränkt sich aus diesem Grund nur auf die erforderlichen Maßnahmen zur Aktualisierung des Fuhrparkes und zur Modernisierung der Gerätehäuser. Auch der Mitgliederbestand, deren aktuelle Qualifikationen und die Löschwasserversorgung werden in diesem Zusammenhang genauer betrachtet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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