Beschlussvorlage - 2024/GIE/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Haushaltssatzung einschließlich Anlagen der Gemeinde Gielowr das Haushaltjahr 2024 wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 43 ff Kommunalverfassung M-V

GemHVO-Doppik

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist gemäß § 45 Absatz 1 KV M-V zu erlassen und enthält Festsetzungen nach Absatz 3.

 

In Bezug auf die weiteren Aspekte im Zusammenhang mit der vorliegenden Planung wird auf

die Anlagen verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlagen

 

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Anlagen

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