Beschlussvorlage - 2024/GIE/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

 

Einzahlungskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

 8/5.4.1.00/0017.681590

50,00

25.03.24

Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow

Zweirad-Hassemer e.K.

 8/5.4.1.00/0017.681590

500,00

19.03.24

Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow

Hasspecker & Lieberenz Bau Gmbh & Co. KG

 8/5.4.1.00/0017.681590

100,00

03.04.24

Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow

Klaeser & Partner, Beratende Ingenieure Part GmbH

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

 

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