Beschlussvorlage - 2024/GIE/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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30.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.
Einzahlungskonto | Betrag | Zahlungs-eingang | Verwendungszweck | Spender |
8/5.4.1.00/0017.681590 | 50,00 | 25.03.24 | Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow | Zweirad-Hassemer e.K. |
8/5.4.1.00/0017.681590 | 500,00 | 19.03.24 | Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow | Hasspecker & Lieberenz Bau Gmbh & Co. KG |
8/5.4.1.00/0017.681590 | 100,00 | 03.04.24 | Beschaffung von Pollern zur Unfallverhütung für den Radweg Gielow | Klaeser & Partner, Beratende Ingenieure Part GmbH |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.
