Beschlussvorlage - 2024/GIE/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Gielow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 16.05.2013 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Gielow hatte als einzige Gemeinde im Amtsgebiet eine Satzung über eine Wahlwerbeverfahrensregelung erlassen. In allen anderen Gemeinden des Amtes wurden in den zurückliegenden Jahren die Genehmigungen für die Wahlplakatierung nach den Sondernutzungssatzungen erteilt. Um nicht für jeden Wahlvorschlagsträger Genehmigungen erteilen zu müssen haben sich die Bürgermeister des Amtes darauf verständigt, eine Allgemeinverfügung zur Wahlwerbung zu erlassen. Das ist in der Zwischenzeit erfolgt. Um für Gielow keine Doppelregelung zu erzeugen muss daher die Satzung aufgehoben werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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