Beschlussvorlage - 2024/BAS/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Solaranlage (Agri-PV Zaun) nach § 35, Abs. 1, Nr. 9 BauGB, in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 674, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV  Entscheidung der Gemeinde

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

 

Der § 35 BauGB wurde durch die Nr. 9 des Absatzes 1 wie folgt ergänzt:

 

1)                  Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht

entgegen stehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

 

  1. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
  2. einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient,

….

9.  der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen im Sinne des

§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a, b oder c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dient, unter folgenden Voraussetzungen:

 

a) das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder 2,

 

b) die Grundfläche der besonderen Solaranlage überschreitet nicht 25 000 m²

 

und

 

c) es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

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Anlagen

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