Beschlussvorlage - 2024/MC/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2022 wird gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 KV M-V festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2022 gemäß §§ 3, 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 25.04.2024 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 64.185.242,60 . Das Eigenkapital zum 31.12.2022 umfasst eine Summe von 38.754.789,54 . Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 82,9 % des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem unterjährig negativem Ergebnis in Höhe von 509.858,53 ab. Unter der Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ist ein Gesamtergebnis in Höhe von insgesamt 0,00 auf die neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Finanzrechnung schließt bzgl. der laufenden Ein- und Auszahlungen unterjährig negativ mit einem Fehlbetrag in Höhe von -351.144,37 ab. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren in Höhe von 3.226.719,41 ist in der Finanzrechnung der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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