Beschlussvorlage - 2010/MC/175
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 GemHVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBI - Zentrale Verwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung nimmt die vom Bürgermeister nach § 27 GemHVO erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre zur Kenntnis.
Die Stadtvertretung überträgt dem Bürgermeister die Entscheidung über die Inanspruchnahme von gesperrten Beträgen für die Aufgabenerfüllung im freiwilligen Bereich bis zu einer Höhe von 5.000 .
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Im § 27 Abs.1 GemHVO heißt es:
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, hat der Bürgermeister- nach pflichtgemäßem Ermessen- die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren .
Nach Analyse der Haushaltsdurchführung sind derzeitig Mindereinnahmen in Höhe von ca. 1,2 Mio. im Gesamthaushalt festzustellen.
Um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden, hat der Bürgermeister nach Beratung mit der Fachbereichsleiterin Zentrale Verwaltung und Finanzen mit Wirkung vom 27.08.2010 eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen.
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist eine Haushaltsschwäche, da sie den Haushaltsvollzug verzögert bzw. teilweise auch verhindert. Sie ist aber notwendig, um eine geordnete Haushaltswirtschaft zu sichern.
In der Verwaltung werden gegenwärtig Haushaltsberatungen durchgeführt.
Ziel ist es, zur Sitzung der Stadtvertretung am 27.10.2010 einen 1. Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vorzulegen.
