Beschlussvorlage - 2024/MC/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung diverser über- und außerplanmäßiger Auszahlungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau N. Hirsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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10.04.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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15.05.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Malchin genehmigt folgende im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen:
Prod.SK Bez. Betrag Deckg. durch Mehreinn./ Mehrausg.in.. Bez.
6.1.1.00.544210 Kreisumlage 310.400 € 6.1.1.00.411000 Schlüsselzuweisungen
6.1.1.00.579100 Zinsen nach § 233a AO 145.600 € 6.1.1.00.401300 Gewerbesteuereinn.
3.6.1.00.541430 gem.Ant.KiföG 31.800 € 6.1.1.00.411000 Schlüsselzuweisungen
5.4.1.00.785300 Eig.mittel Bushaltestelle 76.100 € 5.3.8.00/0001.785300 Bauko.Rempl. Mühlbach
MN 33 Regionale Schule 5.4.1.00/0035.682590 Beiträge Pinnow
4.2.4.00.785300 Flutlichtanlage Stadion 53.800 € 6.1.1.00/0101.681429 Zuweisg. nach FAG
MN 6 6.1.2.00/0201.792930 Tilgungsleistungen
Sofern Ertrags- und Aufwandskonten betroffen sind, gilt dies gleichfalls für die dazugehörigen Finanzkonten.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Die Mehraufwendungen im Bereich der Kreisumlage waren zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2022/2023 noch nicht absehbar, da diese lediglich auf Prognosen basierten. Sie können in gleicher Höhe durch Mehrerträge im Bereich der Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.
Die Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen Zinsen aus der Vollverzinsung der Gewerbesteuer sind auf eine hohe Gewerbesteuerrückzahlung zurückzuführen, die zum Zeitpunkt der Doppelhaushaltsplanung nicht planbar war. Sie können in gleicher Höhe durch Gewerbesteuermehrerträge gedeckt werden.
Die Mehraufwendungen im Bereich des Gemeindeanteils für die Kindertagespflege sind auf den gestiegenen Gemeindeanteil pro Kind zurückzuführen. Dieser war zum Zeitpunkt der Doppelhaushaltsplanung noch nicht bekannt und konnte daher nur geschätzt werden. Die jährliche Erhöhung fiel höher aus als erwartet. Die Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen im Bereich der Schlüsselzuweisungen gedeckt werden.
Die Mehrauszahlung für den Bau der Bushaltestelle an der Regionalen Schule ist darauf zurückzuführen, dass die Finanzierung der Eigenmittel eine Voraussetzung für die Förderung über LEADER ist. Die Projektskizze wurde 2023 fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen in Höhe von 62.100 € für die Maßnahme Rempliner Mühlbach und über Mehreinzahlungen in Höhe von 14.000 € im Bereich der Ausbaubeiträge für die Straßenbeleuchtung in Pinnow.
Ähnlich verhält es sich mit den Mehrauszahlungen für die Maßnahme Flutlichtanlage Stadion. Die Finanzierung der Eigenmittel ist eine Voraussetzung für die Förderung über LEADER. Diese Mehrauszahlungen können durch Minderauszahlungen in Höhe von 49.300 € aus der Kreditierung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Tilgungsleistungen) und durch Mehreinzahlungen in Höhe von 4.500 € aus den Zuweisungen nach dem FAG (Finanzausgleichsgesetz) gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkonto: | Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
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6.1.1.00.544210 | + 310.400 | X |
| X |
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6.1.1.00.579100 | + 145.600 | X |
| X |
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3.6.1.00.541430 | + 31.800 | X |
| X |
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5.4.1.00/0033.785300 | + 76.100 |
| X | X |
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5.3.8.00/0001.785300 | - 62.100 |
| X | X |
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4.2.4.00/0006.785300 | + 53.800 |
| X | X |
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6.1.2.00/0201.792930 | - 49.300 |
| X | X |
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6.1.1.00.411000 | + 342.200 | X |
| X |
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6.1.1.00.401300 | + 145.600 | X |
| X |
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5.4.1.00/0035.682590 | + 14.000 |
| X | X |
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6.1.1.00/0101.681429 | + 4.500 |
| X | X |
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