Beschlussvorlage - 2024/BAS/019
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der FFw Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr J. Kröpelin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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26.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung M-V
§ 12 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)
Gemäß § 12 Abs. 3 des BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Herr Michael Dreckmann stellte sich als einziger Kandidat form- und fristgerecht für das Amt zur Wahl. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG sind gegeben.
Die stimmberechtigten Mitglieder der FFw Basedow haben Herrn Dreckmann einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
