Beschlussvorlage - 2024/BAS/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow stimmt der Wahl von Herrn Michael Dreckmann zum stellvertretenden Wehrführer der FFw Basedow zu.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V

§ 12 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

 

Gemäß § 12 Abs. 3 des BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Herr Michael Dreckmann stellte sich als einziger Kandidat form- und fristgerecht für das Amt zur Wahl. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG sind gegeben.

Die stimmberechtigten Mitglieder der FFw Basedow haben Herrn Dreckmann einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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