Beschlussvorlage - 2024/FAU/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn André Hagen  zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost zu. Er wird für die Dauer der Wahlzeit (6 Jahre) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 134 Kommunalverfassung M-V

§  12  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr André Hagen als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost gewählt. Er stand bereits in der letzten Wahlperiode als stellvertretender Wehrführer zu Verfügung und erhielt das Vertrauen der Kameraden.

Er hat alle erforderlichen Qualifikationen. Kamerad Hagen nahm die Wahl an.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entschädigung laut Beschluss der GV zur neuen Entschädigungsverordnung.

 

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