Beschlussvorlage - 2024/FAU/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Ronny Schatz zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost zu. Er wird für die Dauer der Wahlzeit (6 Jahre) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 134 Kommunalverfassung M-V

§  12  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG)

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG bedarf die Wahl des Wehrführers die Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr wurde Herr Ronny Schatz als stellvertretender Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost gewählt.

Die erforderlichen Qualifikationen werden in Kürze nachgewiesen. Herr Schatz ist zu einem entsprechenden Lehrgang angemeldet.

Kamerad Schatz nahm die Wahl an.

 

Die Voraussetzungen zur Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis liegen vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entschädigung laut Beschluss der GV zur neuen Entschädigungsverordnung.

 

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