Beschlussvorlage - 2024/BAS/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow genehmigt folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023

-          In Höhe von 1.300,00€ für das Produktsachkonto 1.2.6.05.564100 (Freiwillige Feuerwehr - Versicherungsbeiträge). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 6.1.1.00.401300 (Gewerbesteuer) in gleicher Höhe.

-          In Höhe von 5.600,00€ für das Produktsachkonto 2.1.1.02.525430 (Schulkostenbeiträge Grundschüler – Kostenerstattung an die Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 6.1.1.00.401300 (Gewerbesteuer) in gleicher Höhe.

-          In Höhe von 4.000,00€ im Produktsachkonto 5.3.8.00.564200 (Abwasserbeseitigung/ WBV - Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereine). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 5.3.8.00.432210 (Abwasserbeseitigung/ WBV - Entgelte für die Abwasserbeseitigung und -abgabe) in gleicher Höhe.

-          In Höhe von 1.100,00€ im Produktsachkonto 5.4.0.00.562900 (Konzessionsabgaben - sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienste). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 5.4.0.00.462500 (Konzessionsabgaben) in gleicher Höhe.

-          In Höhe von 20.500,00€ für das Produktsachkonto 6.1.1.00.544210 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - allgemeine Umlagen an Landkreise). Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 6.1.1.00.401300 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen – Gewerbesteuern) in gleicher Höhe.

-          In Höhe von 4.400,00€ für das Produktsachkonto 6.1.1.00.544220 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - allgemeine Umlagen an Amt oder geschäftsführende Gemeinden). Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 6.1.1.00.401300 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen – Gewerbesteuern) in gleicher Höhe.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V Gemeindevertretung

§ 50 KV M-V überplanmäßige u. außerplanmäßige Aufwendungen u. Auszahlungen

 

Der Mehraufwand im Produktsachkonto 1.2.6.05.564100 ist auf gestiegene Versicherungsbeiträge zurückzuführen, welche zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes noch nicht absehbar waren. Eine Deckung kann durch die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer erfolgen.

Auch der Mehraufwand für Schulkostenbeiträge für Grundschüler war zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes noch nicht absehbar. Eine Deckung kann ebenfalls durch die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer erfolgen.

Mehraufwendungen im Produktsachkonto 5.3.8.00.564200 sind auf die erhöhten Beiträge zum WBV zurückzuführen, diese können durch die korrespondierenden Mehrerträge im Produktsachkonto 5.3.8.00.432210 gedeckt werden.

Die außerplanmäßige Aufwendung im Bereich der Konzessionen, die auf eine Zahlung an die E.dis beruht, kann durch korrespondierende Mehrerträge im Bereich der Konzessionsabgaben gedeckt werden.

Die Mehraufwendungen im Bereich der Kreis- und Amtsumlage können durch Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt werden. Die Mehraufwendungen sind darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes die abschließenden Zahlen noch nicht zur Verfügung standen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachkonto:

   Betrag

      

Erg.-HH

einmalig

Bemerkungen

 

 

 

 

 

Aufwand:

 1.300,00

1.2.6.05.564100

 

 

 

 5.600,00 €

2.1.1.02.525430

 

 

 

 4.000,00 €

5.3.8.00.564200

 

 

 

 1.100,00 €

5.4.0.00.562900

 

 

 

20.500,00 €

6.1.1.00.544210

 

 

 

  4.400,00 €

6.1.1.00.544220

 

 

Einnahmen:

31.800,00 €

6.1.1.00.401300

 

 

 

  4.000,00 €

5.3.8.00.432210

 

 

 

  1.100,00 €

5.4.0.00.462500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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