Beschlussvorlage - 2024/BAS/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsverordnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Basedow
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12.03.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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26.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Basedow nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, ab dem 01.01.2024 wie folgt:
1. Wehrführer 250,00 €
2. stellv. Wehrführer 125,00 €.
3. Gerätewart 100,00 €
Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 2 Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)
Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neuen FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Bisher erhielt der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 € und der stellv. Wehrführer 85,00 €. Bei den nunmehr vorgeschlagenen Entschädigungssätzen handelt es sich erneut um die Höchstsätze. Der Gemeindevertretung steht es nach § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V aber auch frei, abgeminderte Sätze festzulegen. Die erhöhten Entschädigungssätze sind in der Haushaltsplanung angemeldet.
Der Gerätewart erhielt bislang keine Entschädigung. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 12.03.2024, in der diese Vorlage zur ersten Beschulssfassung vorlag, festgelegt, dass der Beschulss um den Gerätewart zu erweitern ist..
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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