Beschlussvorlage - 2024/NK/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt den erneuten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden Form.

Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. Dabei soll die Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschränkt werden.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des erneuten Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 2 4 BauGB

 

Die Peenestadt Neukalen hat in ihrer Sitzung am 28.09.2023 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023 durch Auslage des Vorentwurfs.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.11.2023 beteiligt worden.

 

In der Zwischenzeit haben sich jedoch noch weitere Sachverhalte ergeben, die es sinnvoll machen, den bereits beschlossenen Entwurf zu ergänzen. Dies betrifft die landwirtschaftlichen Anlagen im Ortsteil Warsow, die perspektivisch einer anderen Nutzung, im Sinne eines Tierpark, zugeführt werden sollen.

 

In der vorliegenden Form soll der erneute Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zur Beteiligung der berührten Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt werden. Die Beteiligung erfolgt dabei als eingeschränkte und verkürzte Beteiligung, lediglich zu den ergänzten Bereichen. Diese sind in den Unterlagen rot gekennzeichnet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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