Beschlussvorlage - 2023/NK/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der städtischen Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss der Peenestadt Neukalen
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Sachspende, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.
Bezeichnung der Sachspende | Wert in EUR | Spendendatum | Verwendungszweck | Spender |
2x Geschwindigkeitsanzeigen | 3.989,39 | 10.05.2022 | Geschwindigkeitsregulierung durch Aufstellung an Ortseingangsschildern (Sportplatz und Fliesenwolf) | Rats-Apotheke Inh. Franziska Martens |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.
