Beschlussvorlage - 2024/NK/012
Grunddaten
- Betreff:
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Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5(5) "Vorranggebiete für Windenergieanlagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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07.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 9 Abs. 1 ROG
Das Amt Malchin am Kummerower See wurde mit Schreiben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 08.01.2024 aufgefordert bis zum 15. März 2024, zu dem Vorentwurf (Stand 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ Stellung zu nehmen.
Im Vorentwurf wurde folgende im Stadtgebiet Neukalen liegende Potenzialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen:
- Potenzialfläche Nr. 3 Schorrentin (105 ha)
Die Peenestadt Neukalen hat bisher keine eigene Planungen und Maßnahmen eingeleitet, die für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können.
Im rechtskräftigen F-Plan der Peenestadt Neukalen vom 17.11.2019 ist die Potenzialfläche Nr. 3 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Auch im Rahmen des zur Zeit laufenden Verfahrens zur 5. Änderung des F-Planes erfolgt keine Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen.
Die Peenestadt Neukalen hat alle Bürger am 22.02.2023 im Rahmen einer Einwohner- versammlung über den Vorentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raum-entwicklungsprogramms informiert und den Bürgern Gelegenheit gegeben Hinweise, Anregungen und Bedenken gegen die Ausweisung der Potenzialfläche Schorrentin vorzutragen, um eine Stellungnahme zum Vorentwurf zu erarbeiten.
Die Peenestadt Neukalen hatte sich mit Beschluss der Stadtvertretung vom 24.04.2014 gegen eine Ausweisung eines Windeignungsgebietes im Gemeindegebiet Neukalen ohne gesicherte kommunale Beteiligung ausgesprochen. Die jetzt ausgewiesene Potenzialfläche Nr. 3 entspricht teilweise, der damals vorgeschlagenen Fläche für ein Eignungsgebiet Windenergieanlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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797,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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17 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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17,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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7,7 MB
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