Beschlussvorlage - 2024/NK/009
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Verantwortlicher:
- Herr J. Kröpelin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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07.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung: Entscheidung der Gemeinde
§ 12 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V: Gemeindewehrführer und Ihre Stellvertreter
Gemäß § 12 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wählen aus Ihrer Mitte für sechs Jahre einen Wehführer und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit des Stellvertreters ist abgelaufen, so dass eine Neuwahl auf der Jahreshauptversammlung der FFw Neukalen am 26.01.2024 durchgeführt wurde. Als Kandidaten vorgeschlagen waren der Kamerad Paul Hall und der Kamerad Daniel Schünemann. Kamerad Paul Hall konnte die Wahl mit 17 zu 16 Stimmen für sich entscheiden und wurde folglich zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.
