Beschlussvorlage - 2024/NK/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsverordnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Neukalen nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, ab dem 01.01.2024 wie folgt:
1. Wehrführer 250,00 €
2. stellv. Wehrführer 125,00 €
3. Gerätewart 125,00 €
4. Jugendwart 100,00 €
Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)
Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Bisher erhielt der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 €, der stellv. Wehrführer 85,00 €, der Gerätewart 40,00 € und der Jugendwart ebenfalls 40,00 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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