Beschlussvorlage - 2024/NK/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Neukalen nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, ab dem 01.01.2024 wie folgt:

1. Wehrführer  250,00 €

2. stellv. Wehrführer 125,00 €

3. Gerätewart  125,00 €

4. Jugendwart  100,00 €

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)

 

Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

Bisher erhielt der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 €, der stellv. Wehrführer 85,00 €, der Gerätewart 40,00 € und der Jugendwart ebenfalls 40,00 €.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

04/1.2.6.05.501900

7.200,00 €

 

x

 

 

Es entstehen jährlich Mehrausgaben in Höhe von 3.180,00 €.

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Anlagen

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