Beschlussvorlage - 2024/GIE/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow billigt die anliegende Stellungnahme zum Vorentwurf 2023 zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 9 Abs. 1 ROG

 

Das Amt Malchin am Kummerower See wurde mit Schreiben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 08.01.2024 aufgefordert bis zum 15. März 2024, zu dem Vorentwurf (Stand 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete r Windenergieanlagen“ Stellung zu nehmen.

 

Im Vorentwurf wurde folgende im Gemeindegebiet Gielow liegende Potenzialfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen:

  • Potenzialfläche Nr. 73 Liepen (224 ha)

 

Die Gemeinde Gielow hat bisher keine eigene Planungen und Maßnahmen eingeleitet, die r die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können.

 

Im rechtskräftigen F-Plan der Gemeinde Gielow vom 18.06.2002 ist die Potenzialfläche Nr. 73 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Gemeinde Gielow hatte sich mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.06.2023 grundsätzlich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Gielow ausgesprochen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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