Beschlussvorlage - 2024/GIE/007
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer überplanmäßigen und einer außerplanmäßigen Ausgabe zum Bau des Hortes an der Grundschule Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr A. Harpeng
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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07.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.000,00 € im Jahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.1.01/0003.785200 (Auszahlungen für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) für die Bauarbeiten am Hort Gielow.
Des Weiteren genehmigt die Gemeindevertretung eine außerplanmäßige Ausgabe (Rückzahlung) in Höhe von 1.300 € im Jahr 2023 im Produktsachkonto 2.1.1.01/0003.789420 (Rückzahlungen erhaltener Investitionszuwendungen Land).
Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Minderausgaben in den Produktsachkonten 5.4.1.00/0012.785300 (Auszahlung für Infrastrukturvermögen, einschl. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) – Weg zum Pfarrhaus in Höhe von 12.000,00 € und und 1.1.4.01/0001-785200 (Auszahlungen für bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) ) in Höhe von 11.300,00 € -Vorplanung FFW.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 der Kommunalverfassung MV – Entscheidung der Gemeindevertretung
Für die Umbaumaßnahme liegen alle Schlussrechnungen vor, alle Arbeiten sind vollständig ausgeführt. Die ursprünglich geplanten und im Nachtragshaushalt erhöhten Mittel reichen nicht vollständig aus. Die tatsächlichen Kosten liegen um 22.000,00 € über dem Nachtragsansatz.
Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.300,00 € resultiert aus einer Rückzahlung aus der Hortinvest-Förderung (Az.: 51/2 Hortinvest) aus dem Jahr 2021. Die damals zugesagte Fördersumme wurde vor Abschluss der Maßnahme voll abgerufen, aber dann nicht in Gänze benötigt.
Die im Haushaltsplan für das Jahr 2023 geplante Vorplanung der Zuwegung Schule/ Pfarrhaus wurde bereits beauftragt. Nunmehr hat der Fördermittelgeber, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) mitgeteilt, dass aufgrund fehlenden Budgets keine Förderung der Maßnahme mehr erfolgen kann. Die Maßnahme kann ohne die Förderung nicht im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Die Vorplanung für die Feuerwehr ist noch nicht ausgeschrieben und vergeben worden. Dies erfolgt im Jahr 2024, hierfür stehen nunmehr noch Mittel in Höhe von 23.700,00 € zur Verfügung.
