Beschlussvorlage - 2024/FAU/004
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von diversen überplanmäßigen Aufwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau N.Hirsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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Entscheidung
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05.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Faulenrost beschließt folgende überplanmäßige Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023
- In Höhe von 6.700,00€ für das Produktsachkonto 1.1.4.01.522000 (zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Aufwendungen für Energie/Wasser/Abwasser und Abfall). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 1.1.4.01.441112 (zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Nebenkosten Wohnungen) in gleicher Höhe.
- In Höhe von 5.600,00€ für das Produktsachkonto 2.1.1.02.525430 (Schulkostenbeiträge – Grundschüler, Kostenerstattung an die Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Produktsachkonto 1.1.4.01.523100 (zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinr.) in gleicher Höhe.
- In Höhe von 15.700,00€ für das Produktsachkonto 3.6.1.00.541430 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände). Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Produktsachkonto 1.1.4.01.523100 (zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinr.) in gleicher Höhe.
- In Höhe von 10.200,00€ für das Produktsachkonto 5.3.8.00.564200 (Abwasserbeseitigung/ WBV, Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereine). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 5.3.8.00.432210 (Abwasserbeseitigung/ WBV, Entgelte für die Abwasserbeseitigung und -abgabe) in gleicher Höhe.
- In Höhe von 5.200,00€ für das Produktsachkonto 6.1.1.00.543100 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Gewerbesteuerumlage). Die Deckung erfolgt über Mehrerträge im Produktsachkonto 6.1.1.00.402100 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer)
- In Höhe von 23.500,00€ für das Produktsachkonto 6.1.1.00.544210 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, allgemeine Umlagen an Landkreise). Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Produktsachkonto 5.1.1.00.562550 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen) in gleicher Höhe
- In Höhe von 6.100,00€ für das Produktsachkonto 6.1.1.00.544220 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - allgemeine Umlagen an Amt oder geschäftsführende Gemeinden). Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen im Produktsachkonto 1.1.4.01.523100 (zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinr.) in gleicher Höhe.
Die Deckung erfolgt auch im jeweils korrespondierendem Finanzkonto.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß §22 der Kommunalverfassung MV sind Entscheidungen bezüglich überplanmäßiger Aufwendungen durch die Gemeinde zu treffen.
Die Mehraufwendungen bei der Energieversorgung im Bereich der Wohnungsverwaltung, welche aus gestiegenen Preisen resultieren, können durch die korrespondierenden Mehreinnahmen bei den Nebenkosten gedeckt werden.
Sowohl bei den Schulkostenbeiträgen, als auch im Bereich der Kindertagesförderung sind die Mehraufwendungen auf noch nicht abschließend vorliegende Daten bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 zurückzuführen. Diese können durch Minderaufwendungen im Bereich der Gebäude- und Liegenschaftsunterhaltung gedeckt werden.
Auch die erhöhten Beiträge für den Wasser- und Bodenverband waren zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2022/2023 nicht absehbar. Können jedoch durch korrespondierende Mehreinnahmen aus Entgelten für die Abwasserbeseitigung und -abgaben gedeckt werden.
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Kreis- und Amtsumlage. Die abschließenden Zahlen waren zum Zeitpunkt der Doppelhaushaltsplanung noch nicht vorhanden, so dass nur mit den Orientierungsdaten gearbeitet werden konnte. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Bereich der räumlichen Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen bzw. im Bereich der Gebäude- und Liegenschaftsunterhaltung.
Die Mehraufwendungen im Bereich der Gewerbesteuerumlage, die aus hohen Gewerbesteuererträge im Haushaltsjahr 2022 resultiert, können durch Mehreinnahmen im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer gedeckt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Sachkonto: | Betrag € | Erg.-HH | Fin.-HH (investiv) | einmalig | laufend | Bemerkungen |
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Aufwendung: |
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1.1.4.01.522000 | 6.700 € | X |
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2.1.1.02.525430 | 5.600 € | X |
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1.1.4.01.523100 | -27.400 € | X |
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3.6.1.00.541430 | 15.700 € | X |
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5.3.8.00.564200 | 10.200 € | X |
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6.1.1.00.543100 | 5.200 € | X |
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6.1.1.00.544210 | 23.500 € | X |
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5.1.1.00.562550 | -23.500 € | X |
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6.1.1.00.544220 | 6.100 € | X |
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Erträge: |
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1.1.4.01.441112 | 6.700 € | X |
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5.3.8.00.432210 | 10.200 € | X |
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6.1.1.00.402100 | 5.200 € | X |
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