Beschlussvorlage - 2024/GIE/004

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Gielow nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt:

  1. Wehrführer  250,00 €
  2. stellv. Wehrführer 125,00 €
  3. Gerätewart  100,00 €
  4. Jugendwart  125,00 €.

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)

 

Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 FwEntschVO M-V liegt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer bei 250,00 €. Der stellv. Wehrführer darf gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V höchstens die Hälfte der Entschädigung des Wehrführers erhalten. Für Personen mit besonderen Aufgaben  belaufen sich die Höchstsätze für die Funktion Jugendwart auf 125,00 € und die Funktion Gerätewart auf 100,00€ pro Monat.

 

Die vorgeschlagenen Beträge sind die Höchstbeträge laut FwEntschVO M-V. Der Gemeindevertretung steht es nach § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V aber auch frei, abgeminderte Sätze festzulegen. Die erhöhten Entschädigungssätze sind in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

08/1.2.6.05.501900

 7.200,00 €

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Es entstehen jährlich Mehrausgaben in Höhe von 3.300,00 € im Vergleich zum Vorjahr.

Reduzieren

Anlagen

Loading...