Beschlussvorlage - 2024/GIE/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2022 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V in seiner Sitzung am 22.02.2024 geprüft.

 

Der RPA hat das Ergebnis in einem Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die begründenden Unterlagen sind als Anlagen der Beschlussvorlage 2024/GIE/002 beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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