Beschlussvorlage - 2024/KU/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kummerow beschließt die monatlichen tze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Kummerow nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzulegen:

  1. Wehrführer  200,00 €
  2. stellv. Wehrführer 100,00 €

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 2,4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)

 

Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung von 2014 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer (WF) auf 100,00 € monatlich und für den stellv. Wehrführer auf 50,00 € festgelegt. Der Höchstsatz gemäß der damals geltenden VO belief sich auf 170,00r den WF und 85,00 €r den stellv. WF.

 

Die Höchstsätze nach der neuen FwEntschVO M-V 2023 belaufen sich für den WF auf 250,00 € und den stellv. WF auf 125,00 €. Da die Feuerwehr Kummerow eine Feuerwehr mit Grundausstattung ist und das Gemeindegebiet keine einsatztaktischen Besonderheiten aufweist ist ein angemessenes unterschreiten der Höchswerte geboten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltstelle:

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

02/1.2.6.05.501900

3.600,00 €

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Es entstehen jährlich Mehrausgaben in Höhe von 1.800,00 € im Vergleich zum Vorjahr.

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Anlagen

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