Beschlussvorlage - 2024/KU/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsverordnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Seegemeinde Kummerow
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Seegemeinde Kummerow
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Entscheidung
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26.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kummerow beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Kummerow nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzulegen:
- Wehrführer 200,00 €
- stellv. Wehrführer 100,00 €
Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 2,4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)
Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Durch Beschluss der Gemeindevertretung von 2014 wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer (WF) auf 100,00 € monatlich und für den stellv. Wehrführer auf 50,00 € festgelegt. Der Höchstsatz gemäß der damals geltenden VO belief sich auf 170,00 € für den WF und 85,00 € für den stellv. WF.
Die Höchstsätze nach der neuen FwEntschVO M-V 2023 belaufen sich für den WF auf 250,00 € und den stellv. WF auf 125,00 €. Da die Feuerwehr Kummerow eine Feuerwehr mit Grundausstattung ist und das Gemeindegebiet keine einsatztaktischen Besonderheiten aufweist ist ein angemessenes unterschreiten der Höchswerte geboten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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