Beschlussvorlage - 2024/KU/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Seegemeinde Kummerow zum 31.12.2022 wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat den Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß den §§ 3 und 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 16.01.2024 geprüft. Der RPA hat das Ergebnis in einen Prüfungsbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 7.224.723,60. Das Eigenkapital zum 31.12.2022 umfasst eine Summe von 3.483.668,59. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter der Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 87,8% des Gesamtvermögens.

 

Die Ergebnisrechnung schließt ausgeglichen ab. Zusammen mit dem unterjährigen Ergebnis und den Vorträgen aus Vorjahren ergibt sich ein vorzutragenden Gesamtergebnis in Höhe von 207.996,05 €.

 

Die Finanzrechnung schließt mit einem vorzutragenden Gesamtergebnis in Höhe von

198.023,53 ebenfalls ausgeglichen ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

 

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Anlagen

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