Beschlussvorlage - 2024/FAU/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Faulenrost beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:

  1. Wehrführer    
  2. stellv. Wehrführer   
  3. Jugendwart    
  4. Hauptmaschinist   
  5. Ausbilder    
  6. Schriftführer    
  7. Leiter der Ehrenabteilung  
  8. Gruppenführung Frauen  

Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)

 

Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 FwEntschVO M-V liegt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer bei 250,00 €. Der stellv. Wehrführer darf gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V höchstens die Hälfte der Entschädigung des Wehrführers erhalten. Personen mit besonderen Aufgaben (Pos. 4 bis 8 des Beschlussvorschlages) erhalten gem. § 5 FwEntschVO M-V eine Entschädigung in angemessener Höhe. Der Höchstsatz für Jugendwarte beträgt 125,00 € und für Gerätewarte 100,00 €.

Bisher erhielt der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 €, der stellv. Wehrführer 60,00 €, der Jugendwart 30,00 € und die Personen mit besonderen Aufgaben je 20,00 € im Monat.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen in der Buchungsstelle 1.2.6.05.501900 ergeben sich entsprechend der festgelegten Werte der Gemeindevertretung.

Entsprechend der bis Ende 2023 geltenden Sätze entstehen jährlich Kosten in Höhe von 3840,00 €.

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Anlagen

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