Beschlussvorlage - 2024/FAU/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigung laut Feuerwehrentschädigungsverordnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Faulenrost
- Federführend:
- Bürgermeister
- Verantwortlicher:
- Herr T. Feldmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Faulenrost
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05.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Faulenrost beschließt die monatlichen Sätze der Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr Faulenrost nach der Feuerwehrentschädigungsverordnung vom 11.12.2023, rückwirkend ab dem 01.01.2024 wie folgt festzusetzen:
- Wehrführer €
- stellv. Wehrführer €
- Jugendwart €
- Hauptmaschinist €
- Ausbilder €
- Schriftführer €
- Leiter der Ehrenabteilung €
- Gruppenführung Frauen €
Die bislang geltenden Beträge werden zum 31.12.2023 aufgehoben.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§§ 2, 4 und 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwEntschVO M-V)
Die bisher geltende Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren vom 28.11.2013 wurde durch die neue FwEntschVO M-V mit Wirkung zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig ist die neue FwEntschVO M-V mit neuen Höchstsätzen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Gemäß § 4 Abs. 1 FwEntschVO M-V wird die Höhe der Entschädigung durch Beschluss der Gemeindevertretung bestimmt.
Gemäß § 2 Abs. 1 FwEntschVO M-V liegt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den Wehrführer bei 250,00 €. Der stellv. Wehrführer darf gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M-V höchstens die Hälfte der Entschädigung des Wehrführers erhalten. Personen mit besonderen Aufgaben (Pos. 4 bis 8 des Beschlussvorschlages) erhalten gem. § 5 FwEntschVO M-V eine Entschädigung in angemessener Höhe. Der Höchstsatz für Jugendwarte beträgt 125,00 € und für Gerätewarte 100,00 €.
Bisher erhielt der Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 €, der stellv. Wehrführer 60,00 €, der Jugendwart 30,00 € und die Personen mit besonderen Aufgaben je 20,00 € im Monat.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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53,6 kB
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