Beschlussvorlage - 2024/MC/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstück 14, wird nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

B-Plan Nr. 24 der Stadt Malchin „Strietfeld“

 

Bereits mit Vorlage Nr. 2022/MC/067 wurde die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung behandelt. Der Bauausschuss lehnte das Vorhaben ab, der Hauptausschuss stimmt einstimmig zu. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens fordert der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nun eine 2. Stellungnahme bis zum 08.02.2024 von der Stadt Malchin an. Der Antragsteller suchte zwischenzeitlich das Gespräch mit dem Bürgermeister und bat um eine gemeinsame Lösung. Diesen Sachverhalt teilte der Antragsteller dem Landkreis MSE per E-Mail mit.

 

Die Festsetzung im B-Plan Nr. 24 „Strietfeld“ regelt unter der Art der baulichen Nutzung Nr. 3 (3), dass im besonderen Wohngebiet-WB gemäß § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO Betriebe des Beherbergungsgewerbes nicht zulässig sind.

 

Somit ist das Vorhaben des Antragstellers mit dem B-Plan Nr. 26 „Strietfeld“ nicht vereinbar und unzulässig. Eine Änderung des B-Plans Nr. 24 „Strietfeld“ wird durch die Stadt Malchin nicht angestrebt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Antrag

 

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Anlagen

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