Beschlussvorlage - 2024/MC/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung nimmt die Information zum Vorentwurf zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ zur Kenntnis und spricht sich gegen die im Stadtgebiet Malchin ausgewiesenen Potenzialflächen für Windenergieanlagen

  • Nr. 71 Zettemin (355 ha)
  • Nr. 72 Scharpzow (130 ha)

aus.

Die Verwaltung wird mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme beauftragt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 9 Abs. 3 i.V.m. § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz M-V (LPIG M-V)

 

Die Stadt Malchin wurde mit Schreiben des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 08.01.2024 aufgefordert bis zum 15. März 2024, zu dem Vorentwurf (Stand 27.11.2023) für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Programmsatz 6.5 (5) „Vorranggebiete r Windenergieanlagen“ Stellung zu nehmen.

 

Im Vorentwurf wurden folgende im bzw. tlw. Im Stadtgebiet liegende Potenzialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen:

  • Potenzialfläche Nr. 71 Zettemin (355 ha)
  • Potenzialfläche Nr. 72 Scharpzow (130 ha)

 

Die Stadt Malchin hat bisher keine eigene Planungen und Maßnahmen eingeleitet, die

r Festlegung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen bedeutsam sein können.

 

Im rechtskräftigen F-Plan der Stadt Malchin vom 03.12.2017 ist die Potenzialfläche Nr. 72 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Die Potenzialfläche Nr. 71 Zettemin ist im F-Plan nicht ausgewiesen, da die betroffene Teilfläche im ehemaligen Gemeindegebiet Duckow liegt. Die Fusion zwischen der Gemeinde Duckow und der Stadt Malchin erfolgte zum 01.01.2019.

 

Die Stadt Malchin hatte sich mit Beschluss der Stadtvertretung vom 19.03.2014 gegen eine Ausweisung eines Eignungsgebietes Malchin-Kummerow für die Windenergienutzung von ca. 200 ha ausgesprochen. Die jetzt ausgewiesene Potenzialfläche Nr. 72 entspricht teilweise, des damals vorgeschlagenen Eignungsgebietes.

 

Aus Sicht der Stadt wurde bei der Ausweisung der Potenzialflächen im Vorentwurf folgendes Ausschlusskriterium nicht ausreichend berücksichtigt:

 

  • Berücksichtigung Wasserschutzgebiet Malchin (Trinkwasserschutzzone 3 a)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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