Informationsvorlage - 2024/MC/003

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Information:

Die Stadtvertretung nimmt die Information zur geplanten Entwicklung eines Wohngebietes in Salem Am Knickberg zu Kenntnis.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV

 

Ein privater Vorhabenträger will das Flurstück 13/3 der Flur 1 Gemarkung Salem, als Bestandteil des Ortsteils Salem der Stadt Malchin, für hochwertiges und ökologisches Wohnen entwickeln. Mit dem Projekt „Wohnsiedlung am Knickberg in Salem“ soll eine Wohnsiedlung geschaffen werden, welche in ihrer Gestaltung und Organisation nachhaltig, ökologisch und modern zugleich ist und beispielhaft für ökologische Wohnprojekte stehen soll.

 

Aufgrund der Zugehörigkeit zum LSG Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ steht das Grundstück r eine Bebauung zur Zeit nicht zur Verfügung.

Deshalb wurde durch das Planungsbüro STADT LAND FLUSS eine Naturschutzfachliche Einschätzung erarbeitet, um zu klären, ob das Vorhaben in Hinsicht auf die Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes, mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar und eine Herauslösung der Fläche aus dem LSG zulässig ist.   

Außerdem wurden positive Vorgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Herausgliederung des geplanten Standortes aus dem LSG bzw. einer Befreiung vom LSG-Bauverbot geführt.  

 

Der Vorhabenträger möchte vor Beginn des offiziellen Planverfahrens von der Stadt Malchin ein Votum haben, ob das Projekt von der Stadt Malchin unterstzt wird.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...