Beschlussvorlage - 2023/GIE/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträgliche Entscheidung über die Annahme von Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau S. Seemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Nachfolgend aufgeführte Sachspenden, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.
Bezeichnung der Sachspende | Wert in EUR | Spendendatum | Verwendungszweck | Spender |
Grill mit Grillzubehör für Tombola | 234,93 | 06.07.2023 | Kulturelle Veranstaltung | Bauzentrum Schnepf |
Kettcar für Tombola | 284,89 | 06.07.2023 | Kulturelle Veranstaltung | Land- und Gartentechnik Gielow |
Dachabdichtung inkl. Kleinmaterialien | 416,50 | 27.11.2023 | Reparatur Nebengebäude Schule | Dachdeckerei Axel Militzer |
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.
