Beschlussvorlage - 2023/MC/102
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung der Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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06.12.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 41 Abs.1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ehrenamtliche Gleichstellungs-beauftragte bestellen.
Die Stadt Malchin hat dies für sich in der Hauptsatzung festgelegt.
Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 41 KV M-V sowie aus den Bestimmungen des § 9 der Hauptsatzung.
Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte, Frau Kerstin Gellert, hat darum gebeten, sie aus persönlichen Gründen von ihren Aufgaben mit Wirkung zum 31.12.2023 zu entbinden.
Dies bedarf gemäß § 41 Abs.2 KV M-V noch eines formellen Beschlusses der Stadtvertretung.
Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung.
