Beschlussvorlage - 2023/MC/102

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bestellung von Frau Kerstin Gellert zur Gleichstellungsbeauftragten wird mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgehoben.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 41 Abs.1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) können Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ehrenamtliche Gleichstellungs-beauftragte bestellen.

Die Stadt Malchin hat dies für sich in der Hauptsatzung festgelegt.

Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 41 KV M-V sowie aus den Bestimmungen des § 9 der Hauptsatzung.
 

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte, Frau Kerstin Gellert, hat darum gebeten, sie aus persönlichen Gründen von ihren Aufgaben mit Wirkung zum 31.12.2023 zu entbinden.
Dies bedarf gemäß § 41 Abs.2 KV M-V noch eines formellen Beschlusses der Stadtvertretung.
Die Aufhebung der Bestellung bedarf eines Beschlusses mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 10 Abs.3 der Hauptsatzung der Stadt Malchin erhält die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 145 . Die Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung entfällt.

 

Loading...