Beschlussvorlage - 2023/MC/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

Treuhandkonto

2.195,72

14.07.23

Sportplatz am Stadtpark

Schüler des Fritz-Greve-Gymnasiums

1/5.5.1.00.462900 

   339,00

24.07.23

Unterhaltung Spielplätze

Spielplatzretter vertr. durch Diane Küttner

 1/4.2.4.01/003.681590

     31,00

06.09.23

Wassererwärmung Peenebad

Kukuk, Nicole

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehrausgaben.

 

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