Informationsvorlage - 2023/MC/094-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Information:

Nach Rücksprache mit dem Bauausschuss stimmte die Stadt Malchin der Errichtung eines Stabmattenzauns an den hinteren Grundstücksgrenzen zum Stadtpark in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstücke 1/11 und 1/12, zu.

 

Abstimmungsergebnis:  Ja  3

     Nein  1

     Enthaltung 1

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die untere Denkmalschutzbehörde bat um Stellungnahme der Stadt Malchin zu o. g. Vorhaben, da der Baustandort sich im Bereich des Denkmals „Wallanlagen“ und direkt an der Grenze zum städtischen Park befindet.

 

Der Antragsteller hat im August 2023 das Flurstück 1/12 von der Stadt Malchin käuflich erworben. Zusammen mit dem Eigentümer des Flurstück 1/11 soll nun der besagte Stabmattenzaun zur Abgrenzung der Grundstücke errichtet werden. Bereits im Jahr 2021 teilte die untere Denkmalschutzbehörde dem Antragssteller mit, dass die Wallanlagen nicht verändert werden dürfen, d. h. keine Entfernung von der Baum- und Strauchbepflanzung des Walls möglich ist.

 

Mit Ausstellungsdatum 15.11.2023 wurde die Denkmalrechtliche Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Antrag handelt

 

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Anlagen

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