Beschlussvorlage - 2023/GIE/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Gielow wird beschlossen.

Gleichzeitig wird die Hauptsatzung vom Hauptsatzung vom 29.01.2013, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 05.08.2019 außer Kraft gesetzt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde hat nach § 5 Abs. 2 KV M-V die Pflicht eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die bestehende Hauptsatzung datiert aus dem Jahr 2013, zuletzt geändert durch die
5. Änderungssatzung vom 05.08.2019.

Die letzten Änderungen bezogen sich auf den § 6 (Sitzungsgelder und Aufwands-entschädigungen).


Nunmehr sollen die nicht mehr geltenden VOL- Regelungen ersetzt werden.
Darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl neuer Vergaberegeln.

 

Außerdem wurden einzelne Handlungsbefugnisse für den Bürgermeister und den Hauptausschuss im Sinne der Praktikabilität der Verwaltungsarbeit verändert.

 

Im § 4 wurden aus Praktikabilitätsgründen die Namen der Fachausschüsse verkürzt“ und die Aufgaben sowie Befugnisse neu strukturiert.

Um eine bessere Lesbarkeit zu gewähren, wurde nunmehr eine neue Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorgelegt und keine Änderungssatzung.

Die wesentlichen Veränderungen wurden rot gekennzeichnet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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