Beschlussvorlage - 2023/GIE/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gielow für das Haushaltjahr 2023 wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 22 und 48 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

 

Gemäß § 48 Absatz 2 Nummer 3 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Die diesem Beschluss begründenden Unterlagen sind dem Nachtragshaushaltsplan zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Anlage

 

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Anlagen

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