Beschlussvorlage - 2023/KU/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Sachspenden, zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V, werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Bezeichnung der Sachspende

Wert in EUR

Spendendatum

Verwendungszweck

Spender

Homepage für die Seegemeinde Kummerow            (1. Teilrechnung)

1.145,17

20.09.2023

Nutzung für alle Einwohner, aber auch Urlauber und Interessenten

Jutta Vollmer-Klitzing

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehraufwendungen.

 

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