Beschlussvorlage - 2023/NK/073
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 "Wohnhaus an der Reeperbahn" der Peenestadt Neukalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Peenestadt Neukalen
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Peenestadt Neukalen
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Erledigt
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Bauausschuss der Peenestadt Neukalen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen
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Entscheidung
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird
entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1)
beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde
keine Stellungnahme abgegeben.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung
eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die
Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§ 1 Abs. 7 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen hat am 02.03.2023 den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn“ beschlossen.
Der Planentwurf lag vom 19.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt. Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,6 kB
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