Beschlussvorlage - 2023/NK/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen beschließt:

 

1.  Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher  

     Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird   

     entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1)

     beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde

     keine Stellungnahme abgegeben.

 

2.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung

     eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die

     glichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 1 Abs. 7 BauGB

 

Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen hat am 02.03.2023 den Entwurf und die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Wohnhaus an der Reeperbahn beschlossen.

 

Der Planentwurf lag vom 19.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich aus. Außerdem wurden die auszulegenden Unterlagen in das Internet unter www.malchin.de eingestellt.  Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.

 

Der Inhalt der im Ergebnis der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Peenestadt Neukalen entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt dem Vorhabenträger. Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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